Gesplittete Abwassergebühren
Meldung von Änderungen bei den versiegelten Dach- und Hofflächen sowie Zisternen
Zum 01.01.2010 wurde in der Gemeinde Leibertingen die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Diese Abwassergebühr teilt sich in eine Schmutz- und in eine Niederschlagswassergebühr auf.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwasserbezug berechnet. Hierzu wird der Wasserzähler am Jahresende abgelesen. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die versiegelten Flächen, die mittelbar oder unmittelbar an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.
Die zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühr maßgebenden Grundstücksflächen wurden im Jahr 2011 im Rahmen eines Erhebungsverfahrens unter Einbezug der Grundstückseigentümer ermittelt.
Die Daten der Ersterhebung können sich zwischenzeitlich geändert haben durch:
- Veränderung der Hofflächen, z. B. aus Kies wird Pflaster oder umgekehrt
- Neuversiegelung von Hofflächen
- Änderung der Anschlussverhältnisse, z. B. durch Versickerungsanlagen
- Errichtung von Zisternen
- Grundstückszu- oder -verkäufe
- bauliche Maßnahmen, z. B. Neu-, Anbauten oder Abriss von Gebäuden
Diese Änderungen können für den Grundstückseigentümer einerseits sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Höhe der gesplitteten Abwassergebühr haben. Um den Verwaltungsaufwand und damit die Kosten zu mindern, bittet die Gemeindeverwaltung die Bürger um ihre Mithilfe zur Meldung von Änderungen bei den überbauten und befestigten Flächen.
Wir weisen darauf hin, dass gem. § 40 der Abwassersatzung der Gemeinde Leibertingen vom 06. Juni 2011 die Verpflichtung besteht, Änderungen der versiegelten gebührenpflichtigen Fläche, innerhalb eines Monats der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Wer dieser Anzeigepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann.